Das Ministerium für Schule und Bildung hat in der neusten Anweisung für die Schulen in NRW ausgeführt, dass die Pflicht, einen M-N-S zu tragen, für die Schülerinnen und Schüler im Unterricht am festen Sitzplatz, der in dem gültigen Sitzplan festgeschrieben ist, aufgehoben ist.
Dieses bedeutet aber auch, dass bei Unterrichtsformen, bei denen im laufenden Unterricht durch die Bewegung im Raum der Sitzplan aufgelöst ist, ein M-N-S getragen wird.
Insgesamt betrachtet ist es sicherlich im Interesse von allen Beteiligten, dass wir den Schülerinnen und Schülern das generelle Tragen des M-N-Schutzes im Unterricht empfehlen und dem in der Mail benannten „Maskengebot“ vorerst folgen.