Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir hoffen sehr, dass Sie/ ihr alle gesund ins neue Jahr starten konnten/ konntet!
Wie vom Ministerium beschlossen, sind die Schulen in NRW bis zum 31. Januar 2021 geschlossen und die Schülerinnen und Schüler werden im Distanzunterricht beschult.
Rahmenbedingungen:
Die Grundzüge des Unterrichts auf Distanz sind bereits in dem Konzept „Lernen auf Distanz am MPG“ auf der Basis des gültigen Erlasses beschlossen (vgl. hierzu die Veröffentlichung auf unserer Homepage). Dennoch erfordert die Situation im Januar 2021 einige Präzisierungen.
-
- Da der Distanzunterricht drei Wochen und damit mindestens 15 Schultage andauern wird, erfolgt dieser nach dem gültigen Stundenplan, der als verlässliche Struktur für alle Beteiligten dient.
Erteilt wird vorrangig der jeweilige Fachunterricht.
- Da der Distanzunterricht drei Wochen und damit mindestens 15 Schultage andauern wird, erfolgt dieser nach dem gültigen Stundenplan, der als verlässliche Struktur für alle Beteiligten dient.
-
- Die Teilnahme am Distanzunterricht ist verpflichtend.
Im Krankheitsfall muss eine Nicht-Teilnahme den Fachlehrerinnen und -lehren mitgeteilt sowie insg. entschuldigt werden. Alle erbrachten Leistungen gehen in die Leistungsbeurteilung ein sowie die nicht erbrachten Leistungen negativ berücksichtigt werden.
- Die Teilnahme am Distanzunterricht ist verpflichtend.
-
- Die ausgewiesenen Lernzeiten, Fachsprechstunden, Fit-/ Vertiefungskurse können von den Schülerinnen und Schülern für Fachfragen genutzt werden, unterliegen aber nicht den Standards des regulären Distanzunterrichtes. In diesen Zeiten sind die zuständigen Lehrerinnen und Lehrer bei Teams anwesend und für Fragen ansprechbar. Die Atelierstunden müssen leider entfallen.
- Kommunikationsmittel für den Distanzunterricht ist das eingeführte Teams. Hier können alle vorhandenen Kommunikationskanäle genutzt werden: Aufgabenfunktion, Chat, Videokonferenzen etc..
Vorrangig wird von den Fachlehrerinnen und -lehrern Videounterricht erteilt. Die Lerngruppe kann dazu phasenweise auch geteilt werden. Auf eine mediale Überbelastung wird vor allem an den langen Tagen geachtet. Die Lehrerinnen und Lehrer stehen dazu untereinander in Verbindung.
Der Distanzunterricht startet verbindlich für alle - nach der Phase der notwendigen
Vororganisation - am Dienstag, den 12.01.2021.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Montag, den 11.01., in der Zeit von 09 Uhr bis 15 Uhr nochmals die Gelegenheit, ihre notwendigen Materialien und Bücher aus der Schule/ ihrem Klassenraum abzuholen, sodass sie mit vollständigen Materialien am Unterrichts teilnehmen können. Eine Anmeldung ist hierfür nicht erforderlich.
Ein arbeitsfähiges digitales Endgerät ist eine notwendige Voraussetzung und muss jeder Schülerin/ jedem Schüler zur Verfügung stehen, damit an dem verpflichtenden Distanzunterricht teilgenommen werden kann. Bitte schreiben Sie der Klassenleitungen, wenn das bei Ihnen nicht der Fall sein kann - bei einer dringenden Notwendigkeit kann dann nach Rücksprache ein iPad am Montag aus der Schule abgeholt werden. Es steht allerdings nur eine begrenzte Anzahl an Geräten zur Verfügung. Daher sind diese nur für besondere Härtefälle vorgesehen.
Allgemein ist dazu anzumerken, dass die für die Erprobungsstufe vorgesehene Notbetreuung für den zwingenden Notfall vorgesehen ist und es z.B. keine Möglichkeit der Mittagsversorgung an der Schule geben wird. Der Bedarf wird über die Klassenleitungen abgefragt. Auch müssen am MPG notbetreute Kinder per iPad am Distanzunterricht teilnehmen. Dazu besteht an der Schule in Einzelfällen die Möglichkeit.
Für Klassenarbeiten gilt grundsätzlich, dass diese bis einschließlich der Jahrgangsstufe EF bis zum 31. Januar nicht geschrieben werden dürfen und somit in Gänze entfallen.
Die noch ausstehenden Klausuren und Sprachprüfungen in der Q1+Q2 werden im Januar nachgeschrieben - ein Terminplan wird in der Oberstufe passend veröffentlicht.
Die Rückgabe noch ausstehender Klassen- und Kursarbeiten kann momentan aus logistischen Gründen, die den Infektionsschutz berücksichtigen, in der Schule leider nicht erfolgen. Eine Bekanntgabe der erreichten Zensuren liegt sicherlich im Interesse der Schülerinnen und Schüler.
Dazu können diese Kontakt zu der jeweiligen Lehrerin/ dem jeweiligen Lehrer aufnehmen, wenn die Korrekturen abgeschlossen sind. Bei einem besondern Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte ein Telefonat.
Da der Schulbetrieb nach dem 31. Januar hoffentlich wieder starten kann, wird der für den 01.02.21 vorgesehene Pädagogische Tag für die Lehrerinnen und Lehrer digital in ein Zeitfenster vorgezogen, das den regulären Unterricht nicht berührt. Damit entfällt der Studientag für alle Schülerinnen und Schüler und es wird Unterricht stattfinden.
Weitere Informationen z.B. zur Zeugnisvergabe erhalten Sie voraussichtlich nach der Veröffentlichung einer weiteren Schulmail aus dem Ministerium, in der diese Termine zentral festgelegt werden.
Die heute veröffentlichte MSB-Mail können Sie hier nachlesen.
Bei Unklarheiten oder Fragen stehen wir Ihnen über das Kontaktformular gerne zur Verfügung!
Herzliche Grüße
Andrea Kleist und Dirk Bollmann
Schulmail des MSB vom 07.01.2021