Der Essensanbieter wechselt – nur noch geringe Beträge überweisen - die Chips abgeben – Geldrückzahlung organisieren
- Im Schuljahr 2018/19 wird die Stattküche nicht mehr der Caterer am MPG sein.
- Vorhandenes Guthaben kann bis zum Schuljahresende für die Bezahlung des Mittagessens verwendet werden und sollte aufgebraucht werden.
- Wenn Schülerinnen und Schüler ihr letztes Essen gegessen haben (spätestens am Mi., 11.07.), können sie den Chip in eine Box in der Mensa einwerfen.
- Wenn bestehendes Restguthaben ausgezahlt werden soll, sollte der Chip in einen Umschlag mit der aktuellen Kontoverbindung der Eltern gepackt werden. Dann wird das Restguthaben zurücküberwiesen.
- Danach ist eine Auszahlung nur noch über die Zentrale in Münster möglich.