Fristverlängerung Mathe-Känguru 2020

Känguru-Wettbewerb 2020 am MPG
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer am diesjährigen Känguru-Wettbewerb,
bestimmt habt ihr euch schon gefragt, ob und wann der Känguruwettbewerb stattfindet. Wir haben eine gute Nachricht: Er wird stattfinden, nur ein bisschen anders als gewöhnlich.
Eure Klassenlehrerinnen und -lehrer werden euch die Aufgaben des Känguru-Wettbewerbs am Freitag, den 24.04.2020 per Mail zuschicken. Außerdem findet ihr in der Mail ein Anschreiben mit allen wichtigen Infos zum diesjährigen Ablauf.
Wir freuen uns sehr, dass die Durchführung des Wettbewerbs trotz der derzeitigen Einschränkungen möglich ist und wünschen euch schon jetzt viel Spaß beim Knobeln!
Herzliche Grüße und bleibt gesund!
Eure Frau Buschkamp und Frau Feldkamp

Beratungsangebote

Die Regionale Schulberatungsstelle der Stadt Bielefeld weist für Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern und Schüler/Innen (gerade auch Abiturientinnen und Abiturienten) auf die hilfreiche Internetseite der Schulpsychologie NRW hin. Dort sind umfassende

Elternbrief vom 17.4.2020

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach Vorgabe des Ministeriums für Schule und Bildung wird die Schule ab Donnerstag, 23. April 2020, für die Schülerinnen und Schüler wieder geöffnet. Dies gilt zunächst allerdings nur für Schülerinnen und Schüler aus dem

Neue Informationen vom Schulministerium

Liebe Eltern der Klassen 6 bis EF,

das Ministerium hat mit dem Datum vom 24.3.2020 mit einem Erlass festgelegt, „dass in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW (SchuIG) wegen Versetzungsgefährdung versandt werden“.

Elternbrief der Ministerin

Liebe Eltern,
die aktuelle Situation stellt uns alle vor große und noch nie da gewesene Herausforderungen – gerade auch Familien mit Kindern. Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren.

Neue Informationen zur Notbetreuung

Liebe Eltern der Klassen 5 und 6,
wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, hat das MSB entschieden, den Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen zu erweitern. „Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.“